Namensänderung
- Eintragung von Änderungen an den Angaben im staatlichen Register;
- Benachrichtigung von Anmeldebehörden über Änderungen an den Angaben zur Niederlassung/Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in der Russischen Föderation (in Verbindung mit der Namensänderung des ausländischen Unternehmens und der Namensänderung der Niederlassung/Repräsentanz).
Sie rufen uns an oder stellen eine Anfrage
Sie stellen uns die vorhandenen Unterlagen zur Verfügung
Wir bereiten den Satz der für den Geschäftsführerwechsel erforderlichen Unterlagen vor und legen diese bei der Akkreditierungsbehörde vor
Die Änderungen sind beim Register eingetragen
- Vorbereitung von erforderlichen Unterlagen laut Gesetzgebung der Russischen Föderation
- Eintragung von Änderungen beim Register der akkreditierten Niederlassungen und Repräsentanzen
- Herstellung eines neuen Siegels für die Niederlassung/Repräsentanz
- Benachrichtigung des Hauptkreiszentrums des Föderalen Dienstes für Staatliche Statistik, des Sozialversicherungsfonds, des Rentenfonds und anderer zuständigen Behörden über die Eintragung von Änderungen an Angaben zur Niederlassung/Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens und Abholung von neuen Urkunden und Meldungen.
- Anträge, Formblätter, Karten für die Namensänderung der Niederlassung/Repräsentanz
- Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslandes des Unternehmens oder Eintragungsurkunde des Unternehmens (je nach dem Ansässigkeitsstaat)
- Akkreditierungsurkunde und Urkunde zur Eintragung der Niederlassung/Repräsentanz beim staatlichen Sammelregister in Urschrift
- Bescheinigung über die Anmeldung der Niederlassung/Repräsentanz bei Steuerbehörden der Russischen Föderation in Urschrift
- Altfassung der Geschäftsordnung der Niederlassung/Repräsentanz in Urschrift
- Beschluss der Geschäftsführung des Unternehmens (oder eines anderen Leitungsorganes des Unternehmens) über die Namensänderung der Niederlassung/Repräsentanz und über die Genehmigung der Neufassung der Geschäftsordnung der Niederlassung/Repräsentanz.
- Urschrift und notariell beglaubigte Kopie der Neufassung der Geschäftsordnung der Niederlassung/Repräsentanz
- Vollmacht auf den Namen vom Leiter der Niederlassung/Repräsentanz
- Vollmacht auf den Namen von Mitarbeitern des Auftragnehmers
Ausländische Urkunden werden nur mit authentischen Vermerken über die Konsulatsbestätigung oder Apostillierung samt einer notariell beglaubigten Übersetzung ins Russische akzeptiert, es sei denn, dass diese Verfahren von internationalen Abkommen der Russischen Föderation befreit sind; diese sind innerhalb 1 Jahres ab Ausstellungsdatum gültig.
In der heutigen sich ständig ändernden Gesetzgebung kann so ein kompliziertes Verfahren wie Namensänderung der Niederlassung/Repräsentanz nur von qualifizierten Fachkräften für die Erbringung der Rechtsleistungen geschafft werden.
Rufen Sie uns an und wir geben Ihnen eingehende Beratung zu Fragen der Akkreditierung von Niederlassungen und Repräsentanzen.
Evgeny VoronovRechtsanwalt
+7 (495) 987-18-50